Die Finanzierungsquellen für die Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege kann man im wesentlichen in drei Gruppen einteilen: in Leistungsentgelte, öffentliche Zuwendungen und Eigenleistungen.
Für die Erbringung von Leistungen erhalten die Wohlfahrtsverbände in bestimmten Bereichen (Krankenhäuser, Heime, ambulante pflegerische Dienste u.a.) Leistungsentgelte bzw. Pflegesätze. Zu ihrer Zahlung ist entweder zunächst der Hilfesuchende verpflichtet, der aber häufig einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Sozial- und Jugendhilfe hat oder der öffentliche Leistungsträger unmittelbar. Letzteres gilt für weite Bereiche der Sozialversicherung.
Die finanzielle Förderung über Zuwendungen findet ihre Rechtsgrundlage in der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, freie Träger angemessen zu unterstützten. Dabei kann unterschieden werden zwischen Investitionshilfen für den Bau von Einrichtungen einerseits und Finanzhilfen für ihren Betrieb andererseits. Form und Umfang dieser teils gesetzlich vorgeschriebenen, teils nach politischem Ermessen geleisteten öffentlichen Zuwendungen sind sowohl bei den verschiedenen Arbeitsfeldern als auch in den jeweiligen Bundesländern, Kreisen und Gemeinden unterschiedlich.
Die Freie Wohlfahrtspflege erbringt darüber hinaus erhebliche Eigenleistungen. Hierzu zählen zunächst einmal die Leistungen freiwilliger Helfer, wenngleich diese in keiner Bilanz finanziell ausgewiesen werden. Die ehrenamtliche Arbeit spart erhebliche Kosten ein, die sonst von allen Bürgern über Steuern oder Versicherungsbeiträge aufgebracht werden müßten.
Traditionelle Einnahmequellen der Wohlfahrtsverbände sind Geld- und Sachspenden aus der Bevölkerung, Haus- und Straßensammlungen. Hinzu kommen die Beiträge, die ihnen von Mitgliedern und Förderkreisen zufließen, sowie Schenkungen, Vermächtnisse, Bußgelder und Stiftungen. Weitere Eigenmittel werden durch Zuschlagserlöse aus dem Verkauf von Wohlfahrtsbriefmarken erworben. Bedeutsam sind auch die Erlöse aus Lotterien, wie der ZDF-Fernsehlotterie "Der Große Preis", Der ARD Lotterie "Die Goldene 1" und der "GlücksSpirale".